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Alles neu, macht der Mai? Nein, das verucht die Berliner Koalition - und das nicht nur im Wonnemonat sondern eine ganze Legislaturperiode lang. Sind auch Sie Nutznießer, oder gehen Sie leer aus?

Schauen Sie bitte nach:
  • ELENA

    Künftig sollen die Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber vereinheitlicht und vereinfacht werden. Das gilt auch für den elektronischen Entgeltnachweis - bekannt unter dem Kürzel "Elena" Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von den Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen wieder per Hand eingegeben. Das soll sich nun ändern: Die Arbeitgeber müssen vom 1. Januar an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Von dort rufen die zuständigen Behörden die Daten ab und berechnen daraus die Leistung. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung der Bürger.

  • Krankenkassen

    Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48 600 Euro auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Des Weiteren ändert sich auch für große Kassen, die unter der Aufsicht der Bundesländer stehen (z.B. die AOK) einiges: Ab diesem Jahr können auch sie in die Insolvenz rutschen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK - insolvenzfähig. Bei einer Insolvenz haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart. Zudem müssen alle Kassen von nun an ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften führen. Durch die Angleichung an das HGB (Handelsgesetzbuch) soll mehr Transparenz geschaffen werden.

  • Kosten für Medikamente etc. – Sonderausgaben

    2010 ist es möglich bestimmte Extraausgaben an den Fiskus „abzutreten“. Wenn Sie dieses Jahr beispielsweise eine neue Brille oder spezielle Medikamente aufgrund einer ärztliche Anordnung (Rezept) bezahlen müssen, verwahren Sie die Rechnung und das Rezept. Sie können diese steuerlich absetzen vorausgesetzt diese außergewöhnlichen Belastungen übersteigen einen bestimmten Teil Ihres Einkommens: 1 Prozent bei Geringverdienern bis zu 7 Prozent bei Gutverdienern.

  • Pflege

    Auch pflegebedürftige Menschen haben einen Grund zur Freude, denn sie können künftig auf höhere Leistungen hoffen: Die Pflegestufe 1 steigt von 420 auf 440 Euro, die Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro und die Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Das Pflegegeld erhöht sich in der Stufe 1 von 215 auf 225, in der Stufe 2 von 420 auf 430 Euro und in der Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Die vollstationäre Versorgung in der Stufe 3 steigt von 1470 auf 1510 Euro, für Härtefälle 1825 Euro. Auch für Kurzzeitpflege zahlen die Pflegekassen mehr: Die Leistungen steigen hier von 1470 auf 1510 Euro.

  • Krankenkassenwechsel

    Verlangt Ihre Krankenkasse einen monatlichen Extra-Obolus steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Es steht Ihnen also frei, sich eine neue Krankenkasse zu suchen. Sollte es zu einer Fusion Ihrer Krankenkasse mit einen anderen kommen, informieren Sie sich, ob die bisher geleisteten Zusatzleistungen (z.B. Erstattung homöopathischer Behandlungen, Zuschüsse zu Kuren, etc.) Ihnen auch in Zukunft noch gewährt werden.

  • Altersvorsorge

    Arbeitnehmer und Selbstständige können jetzt 70 Prozent ihrer Beiträge zur Altersvorsorge beim Fiskus geltend machen (bis zu 14 000 bzw. 28 000 Euro für Ehepaare).

  • Genetische Untersuchungen

    Manche Arbeitgeber fordern von Ihren Arbeitnehmern oder Bewerbern Untersuchung und Bluttests. Vom 1. Februar an können die Ergebnisse dieser Untersuchungen nur noch bedingt genutzt werden, denn dann treten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes in Kraft. Danach sind z.B. genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

  • Verbraucherschutz

    Mehr Sicherheit: Ab dem 1. 1. 2010 sind Banken dazu verpflichtet Beratungsgespräche über mögliche Geldanlagen zu protokollieren und dieses Protokoll den Kunden auszuhändigen. Folgende Punkte müssen dabei festgehalten werden: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Anlegers, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Sinn und Zweck besteht darin Fehlberatungen zu vermieden oder anderenfalls diese bei einer Auseinadersetzung leichter beweisen zu können.

  • Telefonische Beratung

    Auch eine telefonisch erfolgte Beratung muss zukünftig protokolliert und anschließend dem Kunden zugesandt werden. Möchte er direkt im Zusammenhang mit der Beratung auch Wertpapiere kaufen, muss ihm die Bank ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumen, dass das anschließend versandte Beratungsprotokoll unrichtig, unvollständig oder fehlerhaft ist. Dann kann der Anleger innerhalb einer Woche, nachdem er das Protokoll erhalten hat, vom Wertpapierkauf zurücktreten.

  • Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Bisher verjährten Ansprüche auf Schadensersatz z.B. nach einer Falschberatung bei Banken und Sparkassen bereits drei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vertrags. Ab 2010 beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt oder hätte erfahren müssen. Die Frist endet jetzt erst (dann aber für immer) nach 10 Jahren.

  • Servicenummern

    Für die gesetzliche Unfallversicherung besteht ab dem 4. 1. 2010 eine zentrale und kostenfreie Servicehotline. Unter 0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.

  • Energie

    Von nun an werden „intelligente“ Zähler sowohl für den Strom- als auch den Gasverbrauch Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen. Damit können Verbraucher Geld sparen - und auf das Ablesen verzichten.

  • Der Grundfreibetrag (Einkommensteuer/Lohnsteuer) steigt

    Ab 1. Januar 2010 steigt der Grundfreibetrag von jährlich bisher 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende und bei Ehepaaren von jährlich 15.669 Euro auf 16.009 Euro. Liegt das Einkommen unter dieser Summe, müssen keine Steuern entrichtet werden.

  • Tarifkurve

    Weil sich die Eckwerte der Tarifkurve erneut verschoben haben, hat der Bürger auch hier mit gewissen Steuerentlastungen zu rechnen. So greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nun erst ab einem Einkommen von 52.882 Euro und nicht bereits bei 52,552 Euro. Die Tarifeckwerte wurden also um 330 Euro angehoben.

  • Kinderfreibetrag

    Eine erfreuliche Nachricht für Familien: Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird je Kind um 20 Euro erhöht. Das heißt: auf das erste und zweite Kind erhalten Sie jetzt 184 Euro, auf das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind für dieses und alle weiteren Kinder 215 Euro.

  • Ehepaare / Splitting

    Doppelverdiener-Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen haben nun die Wahl: Sie können sich für ein so genanntes „Faktorverfahren“ entscheiden. Das bedeutet, dass sie nicht mehr ausschließlich die Kombination der Steuerklassen III und V, sondern stattdessen auch gemeinsam die Steuerklasse IV wählen können Der Vorteil besteht darin, dass der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung berücksichtigt wird und nicht erst beim Steuerjahresausgleich. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, geringer verdienende Ehepaare nicht mehr so stark zu belasten, wie in der Steuerklasse V. Durch die Änderung soll vor allem bei gering verdienenden Ehegatten der Anreiz geschaffen werden eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

  • Unterhalt

    Der Höchstbetrag für die gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltsleistungen (an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen) wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Ferner sind die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge für einen Basiskranken- bzw. einer Pflegeversicherung absetzbar. Eine Änderung wird es auch bei der „Düsseldorfer-Tabelle“ geben, die den monatlichen Anspruch von Scheidungs- und Trennungskindern regelt. Geschätzt wird, dass die Unterhaltssätze voraussichtlich um 13 Prozent steigen werden.

  • Elterngeld

    Das Elterngeld kann im neuen Jahr höher ausfallen. Möglich ist dies, wenn sich die werdenden Mütter (oder Väter) vor der Geburt für eine andere Steuerklasse entscheiden. Ist das Netto dann höher, erhalten Sie in der Zeit des Elterngeldbezugs mit Kind eine höhere Summe.

  • Vorsorge

    Die Änderungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (beispielsweise die Kosten der Kranken- und Sozialversicherung) beruhen auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Bisher waren diese Kosten nur begrenzt absatzfähig. Der Höchstbetrag wurde nun auf 1.900 bzw. 2.800 Euro erhöht. Hintergrund: So soll gewährleistet werden, dass künftig alle Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen voll abziehbar sind, sofern sie ein Leistungsniveau absichern, das dem der gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung entspricht. Im Klartext: Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzbar. Dieser Steuervorteil gilt sowohl für gesetzlich, wie auch für privat Krankenversicherte.

  • Mehrwertsteuer

    Eine Reduktion der Mehrwertsteuer betrifft ausschließlich das Hotelgewerbe. Bei Übernachtungen werden zukünftig nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

  • Erbe & Erbschaftssteuer

    Geschwister, Nichten & Neffen können sich freuen: für sie soll es im Erbschaftsfall einen neuen Stufentarif geben. So werden die Erbschaftssteuersätze in der Steuerklasse II von bisher 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent gesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungenzwischen Geschwister und Geschwisterkindern entlastet. Darüber hinaus wird die Pflege von Eltern und Großeltern besser honoriert und die Fristen hinsichtlich der Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt.

  • Pflichtteil

    Der Pflichtteil konnte bisher verweigert werden, wenn der Erbe einen Lebensstil pflegte, der dem Willen des Verstorbenen nicht entsprach. Das geht ab 2010 nicht mehr. Vielmehr muss für eine Verweigerung des Pflichtteils der Erbe jetzt mindestens für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden sein. Der Pflichtteil kann auch entzogen werden, wenn der Erbe den Verstorbenen oder eine diesem nahe stehende Person angegriffen und verletzt hat.

  • Beitragsbemessungsgrenzen

    Für das Jahr 2010 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. So dass Besserverdiener im Durchschnitt monatlich ca. 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen werden. Hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf 5.500 Euro monatlich (66.000 Euro jährlich) im Westen und monatlich 4.650 Euro (55.800 Euro jährlich) im Osten.

  • Künstlersozialversicherung

    Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160.000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten in Deutschland bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit der Kulturschaffenden verwerten. Diese Jahr singt der Beitragssatz von 4,4 auf 3,9 Prozent.

  • Kurzarbeitergeld

    Um Massenentlassungen zu verhindern wurde vergangenes Jahr viel auf Kurzarbeit gesetzt. Diese Maßnahme wird 2010 verlängert – allerdings für einen kürzeren Zeitraum. Beantragen Unternehmen erstmalig 2010 Kurzarbeitergeld, kann dieses nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Neben der Kürzung um 6 Monate bleiben die bisherigen besonderen Erleichterung, z.B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, bestehen.

 

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