Alles neu, macht der Mai?
Nein, das verucht die Berliner Koalition - und das nicht nur im Wonnemonat sondern eine ganze Legislaturperiode lang. Sind auch Sie
Nutznießer, oder gehen Sie leer aus?
Schauen Sie bitte nach:
ELENA
Künftig sollen die Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber
vereinheitlicht und vereinfacht werden. Das gilt auch für den
elektronischen Entgeltnachweis - bekannt unter dem Kürzel
"Elena" Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa
60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer
Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von den Ämtern zur
Bewilligung von Sozialleistungen wieder per Hand eingegeben. Das soll sich
nun ändern: Die Arbeitgeber müssen vom 1. Januar an monatlich Daten an
eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.
Von dort rufen die zuständigen Behörden die Daten ab und berechnen daraus
die Leistung. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung der Bürger.
Krankenkassen
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung steigt von 48 600 Euro auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer
drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private
Krankenversicherung wechseln. Des Weiteren ändert sich auch für große
Kassen, die unter der Aufsicht der Bundesländer stehen (z.B. die AOK)
einiges: Ab diesem Jahr können auch sie in die Insolvenz rutschen. Bislang
waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK -
insolvenzfähig. Bei einer Insolvenz haften die anderen Kassen der
jeweiligen Kassenart. Zudem müssen alle Kassen von nun an ihre Bücher nach
einheitlichen Vorschriften führen. Durch die Angleichung an das HGB
(Handelsgesetzbuch) soll mehr Transparenz geschaffen werden.
Kosten für
Medikamente etc. – Sonderausgaben 2010 ist es möglich bestimmte Extraausgaben an den Fiskus
„abzutreten“. Wenn Sie dieses Jahr beispielsweise eine neue Brille oder
spezielle Medikamente aufgrund einer ärztliche Anordnung (Rezept) bezahlen
müssen, verwahren Sie die Rechnung und das Rezept. Sie können diese
steuerlich absetzen vorausgesetzt diese außergewöhnlichen Belastungen
übersteigen einen bestimmten Teil Ihres Einkommens: 1 Prozent bei
Geringverdienern bis zu 7 Prozent bei Gutverdienern.
Pflege Auch pflegebedürftige Menschen haben einen Grund zur Freude, denn sie
können künftig auf höhere Leistungen hoffen: Die Pflegestufe 1 steigt von
420 auf 440 Euro, die Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro und die Stufe 3 von
1470 auf 1510 Euro. Das Pflegegeld erhöht sich in der Stufe 1 von 215 auf
225, in der Stufe 2 von 420 auf 430 Euro und in der Stufe 3 von 675 auf
685 Euro. Die vollstationäre Versorgung in der Stufe 3 steigt von 1470 auf
1510 Euro, für Härtefälle 1825 Euro. Auch für Kurzzeitpflege zahlen die
Pflegekassen mehr: Die Leistungen steigen hier von 1470 auf 1510 Euro.
Krankenkassenwechsel
Verlangt Ihre Krankenkasse einen monatlichen Extra-Obolus steht Ihnen
ein Sonderkündigungsrecht zu. Es steht Ihnen also frei, sich eine neue
Krankenkasse zu suchen. Sollte es zu einer Fusion Ihrer Krankenkasse mit
einen anderen kommen, informieren Sie sich, ob die bisher geleisteten
Zusatzleistungen (z.B. Erstattung homöopathischer Behandlungen, Zuschüsse
zu Kuren, etc.) Ihnen auch in Zukunft noch gewährt werden.
Altersvorsorge
Arbeitnehmer und Selbstständige können jetzt 70 Prozent ihrer
Beiträge zur Altersvorsorge beim Fiskus geltend machen (bis zu 14 000 bzw.
28 000 Euro für Ehepaare).
Genetische
Untersuchungen
Manche Arbeitgeber fordern von Ihren Arbeitnehmern oder Bewerbern
Untersuchung und Bluttests. Vom 1. Februar an können die Ergebnisse dieser
Untersuchungen nur noch bedingt genutzt werden, denn dann treten die
arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes in Kraft. Danach
sind z.B. genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich
verboten.
Verbraucherschutz
Mehr Sicherheit: Ab dem 1. 1. 2010 sind Banken dazu verpflichtet
Beratungsgespräche über mögliche Geldanlagen zu protokollieren und dieses
Protokoll den Kunden auszuhändigen. Folgende Punkte müssen dabei festgehalten
werden: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über
die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und
Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Anlegers,
Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Sinn und
Zweck besteht darin Fehlberatungen zu vermieden oder anderenfalls diese
bei einer Auseinadersetzung leichter beweisen zu können.
Telefonische
Beratung
Auch eine telefonisch erfolgte Beratung muss zukünftig protokolliert
und anschließend dem Kunden zugesandt werden. Möchte er direkt im
Zusammenhang mit der Beratung auch Wertpapiere kaufen, muss ihm die Bank
ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumen, dass das anschließend
versandte Beratungsprotokoll unrichtig, unvollständig oder fehlerhaft ist.
Dann kann der Anleger innerhalb einer Woche, nachdem er das Protokoll
erhalten hat, vom Wertpapierkauf zurücktreten.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Bisher verjährten Ansprüche auf Schadensersatz z.B. nach einer Falschberatung
bei Banken und Sparkassen bereits drei Jahre nach Abschluss des jeweiligen
Vertrags. Ab 2010 beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn der Anleger vom
Schaden erfährt oder hätte erfahren müssen. Die Frist endet jetzt erst
(dann aber für immer) nach 10 Jahren.
Servicenummern Für die gesetzliche Unfallversicherung besteht ab dem 4. 1. 2010 eine
zentrale und kostenfreie Servicehotline. Unter 0800/6050404 ist die
"Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis
Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte
Auskunft zu Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.
Energie
Von nun an werden „intelligente“ Zähler sowohl für den Strom- als auch den
Gasverbrauch Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und
vermeiden helfen. Damit können Verbraucher Geld sparen - und auf das
Ablesen verzichten.
Der
Grundfreibetrag (Einkommensteuer/Lohnsteuer) steigt Ab 1. Januar 2010 steigt der Grundfreibetrag von jährlich bisher 7834
Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende und bei Ehepaaren von jährlich
15.669 Euro auf 16.009 Euro. Liegt das Einkommen unter dieser Summe,
müssen keine Steuern entrichtet werden.
Tarifkurve Weil sich die Eckwerte der Tarifkurve erneut verschoben haben, hat
der Bürger auch hier mit gewissen Steuerentlastungen zu rechnen. So greift
der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nun erst ab einem Einkommen von
52.882 Euro und nicht bereits bei 52,552 Euro. Die Tarifeckwerte wurden
also um 330 Euro angehoben.
Kinderfreibetrag Eine erfreuliche Nachricht für Familien: Der jährliche
Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Das monatliche
Kindergeld wird je Kind um 20 Euro erhöht. Das heißt: auf das erste und
zweite Kind erhalten Sie jetzt 184 Euro, auf das dritte 190 Euro und ab
dem vierten Kind für dieses und alle weiteren Kinder 215 Euro.
Ehepaare /
Splitting Doppelverdiener-Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen haben
nun die Wahl: Sie können sich für ein so genanntes „Faktorverfahren“
entscheiden. Das bedeutet, dass sie nicht mehr ausschließlich die Kombination
der Steuerklassen III und V, sondern stattdessen auch gemeinsam die
Steuerklasse IV wählen können Der Vorteil besteht darin, dass der
Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der
monatlichen Lohnauszahlung berücksichtigt wird und nicht erst beim
Steuerjahresausgleich. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, geringer
verdienende Ehepaare nicht mehr so stark zu belasten, wie in der
Steuerklasse V. Durch die Änderung soll vor allem bei gering verdienenden
Ehegatten der Anreiz geschaffen werden eine steuer- und
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Unterhalt Der Höchstbetrag für die gesetzlich vorgeschriebenen
Unterhaltsleistungen (an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen
gleichgestellte Personen) wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro
angehoben. Ferner sind die für die unterhaltene Person übernommenen
Beiträge für einen Basiskranken- bzw. einer Pflegeversicherung absetzbar.
Eine Änderung wird es auch bei der „Düsseldorfer-Tabelle“ geben, die den
monatlichen Anspruch von Scheidungs- und Trennungskindern regelt.
Geschätzt wird, dass die Unterhaltssätze voraussichtlich um 13 Prozent
steigen werden.
Elterngeld Das Elterngeld kann im neuen Jahr höher ausfallen. Möglich ist dies,
wenn sich die werdenden Mütter (oder Väter) vor der Geburt für eine andere
Steuerklasse entscheiden. Ist das Netto dann höher, erhalten Sie in der
Zeit des Elterngeldbezugs mit Kind eine höhere Summe.
Vorsorge
Die Änderungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (beispielsweise
die Kosten der Kranken- und Sozialversicherung) beruhen auf Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Bisher waren diese Kosten nur begrenzt
absatzfähig. Der Höchstbetrag wurde nun auf 1.900 bzw. 2.800 Euro erhöht.
Hintergrund: So soll gewährleistet werden, dass künftig alle
Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen voll abziehbar sind,
sofern sie ein Leistungsniveau absichern, das dem der gesetzlichen
Kranken- bzw. Pflegeversicherung entspricht. Im Klartext: Steuerlich sind
also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung
als Sonderausgaben absetzbar. Dieser Steuervorteil gilt sowohl für
gesetzlich, wie auch für privat Krankenversicherte.
Mehrwertsteuer Eine Reduktion der Mehrwertsteuer betrifft ausschließlich das
Hotelgewerbe. Bei Übernachtungen werden zukünftig nur noch 7 Prozent
Mehrwertsteuer fällig.
Erbe &
Erbschaftssteuer Geschwister, Nichten & Neffen können sich freuen: für sie soll es
im Erbschaftsfall einen neuen Stufentarif geben. So werden die Erbschaftssteuersätze
in der Steuerklasse II von bisher 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent
gesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungenzwischen Geschwister und
Geschwisterkindern entlastet. Darüber hinaus wird die Pflege von Eltern
und Großeltern besser honoriert und die Fristen hinsichtlich der
Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt.
Pflichtteil Der Pflichtteil konnte bisher verweigert werden, wenn der Erbe einen
Lebensstil pflegte, der dem Willen des Verstorbenen nicht entsprach. Das
geht ab 2010 nicht mehr. Vielmehr muss für eine Verweigerung des
Pflichtteils der Erbe jetzt mindestens für eine Straftat zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden sein. Der Pflichtteil
kann auch entzogen werden, wenn der Erbe den Verstorbenen oder eine diesem
nahe stehende Person angegriffen und verletzt hat.
Beitragsbemessungsgrenzen Für das Jahr 2010 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. So
dass Besserverdiener im Durchschnitt monatlich ca. 18 Euro mehr an
Sozialabgaben zahlen werden. Hinsichtlich der Renten- und
Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils
100 Euro auf 5.500 Euro monatlich (66.000 Euro jährlich) im Westen und
monatlich 4.650 Euro (55.800 Euro jährlich) im Osten.
Künstlersozialversicherung Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160.000
freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten in Deutschland bei
Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die Abgabe müssen Verlage, Theater oder
Galerien entrichten, die die Arbeit der Kulturschaffenden verwerten. Diese
Jahr singt der Beitragssatz von 4,4 auf 3,9 Prozent.
Kurzarbeitergeld
Um Massenentlassungen zu verhindern wurde vergangenes Jahr viel auf
Kurzarbeit gesetzt. Diese Maßnahme wird 2010 verlängert – allerdings für
einen kürzeren Zeitraum. Beantragen Unternehmen erstmalig 2010
Kurzarbeitergeld, kann dieses nur noch maximal 18 Monate lang bezogen
werden. Neben der Kürzung um 6 Monate bleiben die bisherigen besonderen
Erleichterung, z.B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, bestehen.
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