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LG München II: Strafbarkeit des Domain-Grabbing (05.02.01) |
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"Domain-Grabbing" (die Registrierung bekannter Marken als Domain-Namen ohne eigenes Interesse an der Veröffentlichung einer Homepage unter der Domain-Adresse) ist strafrechtlich als Kennzeichenverletzung und Erpressung strafbar, wenn unter Androhung der Ausnutzung der Sperrwirkung der Registrierung von den Markeninhabern ein Entgelt für die Freigabe der Domain verlangt wird. - Domain-Grabbing | | | | |
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